Ab dem 1.1.2022 wird es ein neues Modell für die psychische Gesundheitsversorgung geben ‚Zorgprestatiemodel‘.
Für die ersten zwei Jahre nach Einführung dieses ‚Zorgprestatiemodells‘ gilt weiterhin die Aufteilung in allgemeine psychische Grundversorgung (GB-GGZ) und spezialisierte psychiatrische Versorgung (G-GGZ).
Die Produkte von GB-GGZ und G-GGZ verschwinden in der Förderung.
Die inhaltliche Grundlage des Zorgprestatiemodells ist die ‚zorgvraagtypering‘
Zorgvraagtypering: es betrifft unterschiedliche Hilfefragen kategorisiert von 1 bis 8:
Kategorie 1 bis 4 (und auch 5) entsprechen die Allgemeinen Basis GGZ
Kategorie 5 bis 8 entsprechen dem G-GGZ ‚Speziellen GGZ‘
Um Ihre Behandlungskosten von Ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen, ist eine Überweisung von Ihrem Hausarzt erforderlich.
Krankenversicherungen stellen bestimmte Anforderungen an den Überweisungsbrief.
Anhand nachfolgender Information können Sie prüfen, ob Ihr Überweisungsbrief komplett ist.
Im Überweisungsbrief muss folgendes stehen:
• Ist es eine Überweisung zur ‚Allgemeinen Basis GGZ‘ (Generalistische Basis GGZ,
BG-GGZ) oder zur ‚Speziellen GGZ‘ (Gespecialiseerde GGZ, SGGZ)?
• Welche Störung vermutet der Hausarzt? Gibt es eine Vermutung auf eine DSM 5 Störung?
• Ist das Überweisungsdatum angegeben?
• Ist der Stempel des Hausarztes auf der Überweisung?
Nachfolgend finden Sie eine Musterüberweisung für die Allgemeine Basis-GGZ (Generalistische Basis GGZ) und für die Spezielle GGZ (Gespecialiseerde GGZ):
• Musterüberweisung für Allgemeine Basis-GGZ
• Musterüberweisung für Spezielle GGZ
Anmeldung
Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen durch das Anmeldeformular auf dieser Website (bei ‚Nederlands‘). Sie können die Fragen in deutscher Sprache beantworten. Auch ein korrekt ausgefüllter Überweisungsbrief ist erforderlich.
Um die Therapiekosten von Ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen, ist ein Überweisungsbrief durch Ihren Hausarzt erforderlich. Nach Erhalt dieser beiden Dokumente nehme ich zu Ihnen Kontakt auf. Unter anderem wird besprochen, ob mehr Information nötig ist.
Falls es eine Warteliste gibt, erfahren Sie, wann ein erster Termin mit Ihnen gemacht werden kann. In der Rubrik ‘Warteliste’ können Sie hierzu Näheres erfahren.
Falls Sie anrufen und ich nicht erreichbar sein sollte, können Sie eine Voice-Mail hinterlassen. Wenn Sie Ihren Namen und Telefonnummer angeben, werden Sie zurückgerufen.
Kennenlernen
Während des ersten Gesprächs bin ich als Behandelnder verpflichtet, die Identität des Klienten zu kontrollieren, um zu sehen, ob die Daten mit der Bürgerservicenummer (BSN) übereinstimmen. In der Verwaltung werden Art und Nummer des Identitätsnachweises festgelegt.
Bevor die Therapie starten kann, muss erst klar sein, was anliegt. Unser erster Termin wird ein Kennenlerngespräch sein, auch erstes Aufnahmegespräch (Intake) genannt. Dort wird eingeschätzt, ob ich Ihnen mit einem passenden Behandlungsangebot helfen kann.
Wenn dies der Fall ist, folgen noch weitere Intake-Gespräche. In diesen Gesprächen werden wir zusammen die Probleme versuchen zu ergründen, wie diese zusammenhängen und aus Ihrer Sicht und Ihrem Hintergrund zu begreifen sind. Auch werde ich Sie bitten, einige Fragebögen auszufüllen, um so Ihre Beschwerden und Probleme zu verdeutlichen. Natürlich möchte ich auch wissen, wie Sie bis jetzt versucht haben, Ihre Probleme zu lösen. Ebenso möchte ich wissen, welche Behandlungen bezüglich Ihrer Probleme Sie eventuell schon gehabt haben und ob sie nützlich waren. Ich möchte auch gerne Ihre Ideen und Erwartungen über das Verändern Ihres Problems und Ihrer Situation kennenlernen. Auf Basis dieser Daten werden wir zu einer (vorläufigen) Diagnose kommen.
Beratungsgespräch
In einem Beratungsgespräch besprechen wir zusammen die Möglichkeiten für Psychotherapie. Ich schlage Ihnen eine bestimmte Behandlungsform vor. Ich erkläre Ihnen auch in groben Zügen, was die Behandlung beinhaltet. Auf Basis dieser Information können Sie entscheiden, ob Sie die betreffende Behandlung wollen.
Es ist sinnvoll, vor der Entscheidung in Ruhe darüber nachzudenken. Vielleicht wollen Sie noch mehr über die vorgeschlagene Therapie wissen und haben noch Fragen.
Wenn ich der Meinung bin, Ihnen kein passendes Behandlungsangebot machen zu können, suchen wir zusammen einen anderen Behandelnden oder eine andere Lösung.
Ihre persönliche Situation
Während der Kennenlerngespräche kann ich Ihre Resilienz (Nehmerqualitäten/psychisches Tragevermögen) und Ihre persönliche Umstände einschätzen. Dies ist nötig, um zu beurteilen, ob und welche spezifische Psychotherapie helfen kann. Psychotherapie kann heftige Gefühle freisetzen und Angst oder Spannungen mit sich bringen. Falls in Ihrem Leben schon große Veränderungen stattfinden oder Sie kürzlich ernste Erfahrungen erlitten haben, kann eine psychotherapeutische Behandlung Sie überfordern. Es kann sein, dass ich dann mit Ihnen über eine andere Behandlungsform nachdenke. Zu einem späteren, besser passenden Moment kann dann eine psychotherapeutische Behandlung sehr wohl sinnvoll sein.
Behandlungsplan
Wenn Behandlung in meiner Praxis möglich ist, wird im Beratungsgespräch ein Diagnose – Behandlungsplan – Behandlungsvertrag (DBB) erstellt. Dieser Vertrag wird sowohl durch Sie als auch durch mich unterzeichnet. Dieser Vertrag erfüllt die Forderungen gemäß Gesetz zum Medizinischen Behandlungsvertrag (Wet op de Geneeskundige Behandel Overeenkomst, WBGO), der am 1.April 1995 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verstärkt die Position des Klienten gegenüber Psychologen / Psychotherapeuten. In diesem Gesetz ist unter anderem folgendes geregelt:
Recht auf Information, Zustimmungserfordernis für die Behandlung, die Pflicht, eine Klienten Akte anzulegen, Recht auf Einsichtnahme in die Klienten Akte, Geheimhaltung der Klienten Daten.
Ihre Behandlung beginnt mit der gemeinsamen Erstellung des Behandlungsplans, wovon Sie ein Exemplar erhalten. Wir legen im Behandlungsplan auch fest, wann der Fortschritt der Behandlung ausgewertet wird. Wenn ein geänderter Vertrag gemacht wird, der auf den Ergebnissen der Zwischenbewertung basiert, erhalten Sie auch davon ein Exemplar.
Psychotherapeutische Behandlung
Bei einer psychotherapeutischen Behandlung finden Gespräche statt mit einer wöchentlichen Gesprächsfrequenz an einem festen Tag mit fester Uhrzeit.
Bei einer Partnerbeziehungstherapie können diese Gespräche nach Absprache jede oder nur alle 2 Wochen stattfinden.