Gesetze und Richtlinien
Wir arbeiten im Rahmen von Gesetzen und Vorschriften:
Das Gesetz über das WGBO-Abkommen über medizinische Behandlung.
http://hulpgids.nl/recht/wettelijke-regelingen/wettekst-wet-op-de-geneeskundige-behandelingsovereenkomst-(wgbo).html
Die Erklärung des WGBO nach Angaben des GGZ Nederland
https://ggzdocs.nldocuments/1464/bekijk toelichting op de WGBO door GGZ Nederland
Es gilt das Berufsgesetzbuch für Psychotherapeuten.
Dieser Berufskodex sieht unter anderem vor, dass alles, was besprochen wird, streng vertraulich behandelt wird. Dies bedeutet, dass Informationen nur nach Ihrer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
https://assets.psychotherapie.nl/p/229378//files/NVPdocs/beroepscode{695dd3e00335fc270fdf5dd039906071d6ec8c930b6751bf16e51451f0b4022c)202018.pdf
Erwähnt wird auch der Berufscode des NIP, der ab 2015 gilt:
www.psynip.nl
https://www.psynip.nl/uw-beroep/beroepsethiek/beroepscode/inleiding/
Die Befugnisse von Angehörigen der Gesundheitsberufe finden Sie im BIG Act:
www.bigregister.nl
Datei und Vertraulichkeit
Über die Behandlung wird eine Akte geführt. Dort werden alle für die Behandlung wichtigen Daten erfasst. Kunden haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht, ihre eigene Datei einzusehen. Andere dürfen die Datei nur einsehen, wenn Sie dies schriftlich genehmigen. Sie können diese Berechtigung auch später widerrufen. Auch nach Ihrem Tod sind andere nicht berechtigt, Ihre Akte einzusehen. Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Informationen falsch sind, haben Sie das Recht, Verbesserungen, Ergänzungen oder Änderungen vornehmen zu lassen.
Die Datei ist Eigentum der Praxis und kann daher nicht mitgenommen werden. Sie können jedoch eine Kopie eines Teils oder der gesamten Datei erhalten.
Die Datei wird nach Ende der Therapie 20 Jahre lang aufbewahrt. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Dann wird sie vernichtet.
Ihr Arzt wird über Ihre Zulassung informiert, wie in der Zulassungserklärung vermerkt.
Die Bereitstellung von Informationen an und der Informationsaustausch mit Dritten wie dem Betriebsarzt und / oder dem Versicherungsarzt erfolgt schriftlich. Die Informationen wurden Ihnen zur Diskussion zur Verfügung gestellt und eine Kopie des Briefes wurde geschrieben.
In Übereinstimmung mit den Richtlinien der medizinischen Organisation KNMG werden Anwälten und Anwälten keine Informationen zur Verfügung gestellt.
Die für die Erstattung durch den Versicherer erforderlichen Informationen werden der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vereisten Sicherheitsstandards zur Verfügung gestellt.
Ihr Hausarzt wird über Ihre Zulassung informiert, wie in der Zulassungserklärung vermerkt.
Die Bereitstellung von Informationen an und der Informationsaustausch mit Dritten wie dem Betriebsarzt und / oder dem Versicherungsarzt erfolgt schriftlich. Die Informationen wurden Ihnen zur Diskussion zur Verfügung gestellt und eine Kopie des Briefes wurde geschrieben.
In Übereinstimmung mit den Richtlinien der medizinischen Organisation KNMG werden Anwälten keine Informationen zur Verfügung gestellt.Die für die Erstattung durch den Versicherer erforderlichen Informationen werden der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der vereisten Sicherheitsstandards zur Verfügung gestellt.
Wet Bescherming Persoonsgegevens (WBP)
Het beroepsgeheim in samenwerkingsverbanden. Ein Wegweiser für medizinisches Fachpersonal
Die neue europäische Datenschutzgesetzgebung Algemene Verordening Gegevensbescherming (AVG) gily ab dem 25. Mai 2018 EU-weit.