Ab dem 1.1.2022 wird es ein neues Modell für die Kostenerstattung für psychische Gesundheitsversorgung geben ‚Zorgprestatiemodel‘.
Zorgprestatiemodel
Das Zorgprestatiemodel wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur für Justizeinrichtungen und dem niederländischen Dienst für psychische Gesundheit entwickelt, LVVP, MeerGGZ, MIND, NFU, NIP, NVvP, NVZ, NZa, VGN, V&VN und ZN.
Im Zorgprestatiemodel werden psychiatrische Behandlungen als separate Pflegeleistungen verrechnet, beispielsweise eine Reihe von Gesprächen. Die Gesundheitsleistungen sind in der Rechnung enthalten, die der Gesundheitsdienstleister Ihnen oder Ihrer Krankenversicherung zusendet.
Dadurch wird deutlich, welche Leistungen Sie oder Ihre Krankenkasse bezahlen. Es wird auch angegeben, welcher Arzt die Pflege durchgeführt hat. So sehen Sie genau, wer bei einem Beratungsgespräch mit Ihnen gesprochen hat und wie viel Zeit dafür in Rechnung gestellt wird. Die Rechnung kommt monatlich, jeweils am Monatsende. Die Zahlung erfolgt innerhalb eines Monats.
Der Tarif: Die niederländische Gesundheitsbehörde/Nederlandse Zorgautoriteit (NZa) legt den Tarif fest. Dieser Satz ist auf der Rechnung angegeben.Grundlage hierfür ist die in der Tagesordnung für Sie reservierte Zeit. Z.B. ein 60-minütiges Gespräch.
Wenn Sie Ihren Arzt mehrmals am Tag kontaktieren, kann dies als eine Konsultation abgerechnet werden.
Zorgvraagtypering
Im Pflegeleistungsmodell/zorgprestatiemodel bestimmt der Pflegedienstleister die Art des Pflegebedarfs. Hierzu wird ein Fragebogen verwendet.
Der Pflegefragetyp (zorgvraagtypering) gibt Auskunft über Ihre Pflegefrage. Dies kann der Leistungserbringer bei der Erstellung eines Behandlungsplans nutzen. Die Art des Pflegewunsches bestimmt nicht den Preis der Behandlung. (Bei der alten Finanzierung bestimmte oft die Diagnose den Preis).
Die Pflegeleistung bestimmt den Preis. Z.B. die 60-minütigen Gespräche.
Manchmal legt der Leistungserbringer während der Behandlung die Art der Pflegefrage neu fest, um Änderungen deutlich zu machen. Die Art der Pflegeanforderung ist auf der Rechnung angegeben.
Empfehlungsschreiben
Hausarzt und Überweisungsschreiben (vorzugsweise über ZORGDOMEIN).
Damit Ihre Behandlung von Ihrer Krankenkasse erstattet wird, ist eine Überweisung Ihres Hausarztes erforderlich. (Dies kann vorzugsweise über ZORGDOMEIN gesendet werden).
An das Überweisungsschreiben stellen die Krankenkassen bestimmte Anforderungen.
Der Hausarzt spielt mit eine wichtige Rolle bei der Erörterung der angemessenen Hilfe.
Nach Überweisung durch einen Hausarzt /Praxisassistenten (POH) wird in dieser Praxis Behandlung entweder als ‚generalistische basis GGZ‘ oder in der ‚gespecialiseerde GGZ‘ geboten.
Wenn Sie sich nicht für den Versand über Zorgdomein entscheiden, können Sie selbst zu prüfen, ob Ihr Empfehlungsschreiben vollständig ist.
Im Überweisungsbrief muss folgendes stehen:
• Ist es eine Überweisung zur ‚Allgemeinen Basis GGZ‘ (Generalistische Basis GGZ, GB-GGZ) oder zur ‚Speziellen GGZ‘ (Gespecialiseerde GGZ, G-GGZ)?
• Welche Störung vermutet der Hausarzt? Gibt es eine Vermutung auf eine DSM 5 Störung?
• Ist das Überweisungsdatum angegeben?
• Ist der Stempel des Hausarztes auf der Überweisung?
Für die ersten zwei Jahre nach Einführung dieses ‚Zorgprestatiemodells‘ gilt weiterhin die Aufteilung in generalistische basis GGZ (GB-GGZ) und gspecialiseerde GGZ (G-GGZ).
Die inhaltliche Grundlage des Zorgprestatiemodells ist die ‚zorgvraagtypering‘.
Zorgvraagtypering: es betrifft unterschiedliche Hilfefragen kategorisiert von 1 bis 8:
Kategorie 1 bis 4 (und auch 5) entsprechen die generalistische Basis GGZ
Kategorie 5 bis 8 entsprechen die gespecialiseerde GGZ‘
Generalistische Basis GGZ, BGGZ
Innerhalb der generalistische Basis GGZ werden Menschen mit milden, nicht komplexen, psychischen Beschwerden behandelt. Für diese Leistung brauchen Sie einen Überweisungsbrief Ihres Hausarztes.
Gespecialiseerde GGZ,SGGZ
Die gespecialiseerde GGZ (G-GGZ) ist bestimmt für Menschen mit ernsten psychischen Problemen oder instabiler Problematik. Sie benötigen für die gespecialiseerde GGZ ebenso eine Überweisung Ihres Hausarztes.
Die entsprechende Vergütung fällt unter die Basisversicherung. Die niederländische Sorgeautorität (Nederlandse Zorgautoriteit, NZa) stellt die Tarife fest. Die Erstattung erfolgt durch die Grundversicherung.
Sie sind für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich. Dies ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung. Für allgemeine Informationen können Sie die Website des NZa besuchen: www.nza.nl
Erstattung durch die Versicherung
Der Prozentsatz der Erstattung Ihrer Behandlung hängt von folgenden Faktoren ab:|
1. Die Versicherungspolice, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben. Dies kann eine Kombinationspolice, eine Naturpolice oder eine ‚Budgetpolice‘ sein.
Wenn Sie sich für eine „Budget“-police entschieden haben, können Sie unsere Praxis im Jahr 2025 nicht zur Behandlung aufsuchen
2. Der Gesundheitsdienstleister kann einen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung haben oder auch nicht.
Bei Vertragspflege wird diese von der Krankenkasse erstattet.
Bei nicht vertraglich vereinbarter Pflege hängt die Erstattung von der von Ihnen gewählten Police ab. Die genaue Erstattung ist in der von Ihnen gewählten Police angegeben und kann bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden.
Wichtig bei Anfragen:
Die Tarife werden von der niederländischen Gesundheitsbehörde (NZa) festgelegt und auf Ihrer Rechnung angegeben.
Wie hoch ist der Erstattungsprozentsatz des NZa-Tarifs?
Bei Krankenversicherungen wird der Erstattungsprozentsatz auf der Grundlage des durchschnittlichen Vertragssatzes (gemiddeld gecontracteerd tarief) angegeben. Doch wie hoch ist das? Für Sie ist es wichtig, wie hoch der Prozentsatz ist, den Sie vom NZa-Tarif erstattet bekommen, denn dieser entscheidet darüber, ob Sie einen Zuschlag zahlen müssen oder nicht.
Kostenerstattung und ZPM Behandlungstarife:
Für Versicherer, mit denen unsere Praxis keinen Vertrag abgeschlossen hat, akzeptiert unsere Praxis Policen, die einen Prozentsatz von 70 % oder mehr der von der NZa festgelegten Sätze für Diagnose und Behandlung durch den Basispsychologen, allgemeinen Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten und klinischer Psychologe erstatten.
Für den verbleibenden Prozentsatz, der nicht erstattet wird, bietet die Praxis im Jahr 2025 eine ‘Coulance’- Regelung an, wodurch Sie diese Kosten nicht selbt tragen/bezahlen müssen.
Wenn Sie sich im Jahr 2025 anmelden und keine Police haben, die diesen Prozentsatz erstattet, können wir dies mit Ihnen besprechen.
Wenn Sie sich für eine „Budget“-police entschieden haben, können Sie unsere Praxis im Jahr 2025 nicht zur Behandlung aufsuchen.
Dann können Sie Ihre Krankenversicherung kontaktieren und fragen wo Sie sich behandeln lassen können.
Beratungssätze für Selbstzahler (nicht Grundpaket Pflege):
Selbstzahlung findet in unsere Praxis nicht statt.
Kostenerklärung
Der Gesundheitsdienstleister hat oder hat keinen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung
Bei vertraglich vereinbarten Leistungen wird diese vom Krankenversicherer erstattet.
In 2025 hat unsere Praxis einen Vertrag mit DSW, Stad Holland, InTwente.
Bei nicht vertraglich vereinbarte Leistungen hängt die Erstattung von der von Ihnen gewählten Police ab. Die genaue Erstattung finden Sie in der von Ihnen gewählten Police und können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachprüfen.
Es gibt keine Restitutionspolice (Freie Wahl police) mehr. Nach Deklaration bei der Krankenversicherung gibt es keine 100%ige Kostenerstattung des gesetzlichen Tarifs (NZa) für eine bestimmte Behandlung mehr. Das eigene Risiko wird immer beansprucht.
Die Behandlung bestimmter Probleme fällt nicht unter das Sorgeversicherungsgesetz und kommt daher nicht für eine Vergütung infrage.
Beziehungstherapie fällt im Prinzip nicht mehr unter die versicherte Sorge. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn ein psychisches Problem der Grund für das Beziehungsproblem ist. Ihr Hausarzt kann dann einen entsprechenden Überweisungsbrief erstellen. Partnerbeziehungstherapie, Arbeitsprobleme und Anpassungsstörungen fallen unter nicht versicherte Sorge.
Wenn Sie diese Probleme behandelt haben wollen, müssen Sie die Kosten dafür selbst übernehmen. Informieren Sie sich hierüber in Ihren Policebedingungen und / oder bei Ihrer Krankenversicherung.
In unsere Praxis werden diese Behandlungen nicht angeboten.
Verantwortlich:
Sie sind für die Wahl des Krankenversicherers und des Versicherungspakets und damit für den Umfang der Kostenerstattung durch den Krankenversicherer verantwortlich.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen gelten für alle Bestandteile und Absprachen.
Sie bleiben selbst verantwortlich für die Bezahlung der Kosten.
Annullieren
Bei Verhinderung oder Änderung des Termins müssen Sie mir dies mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Telefon (Voicemail) oder E-Mail mitteilen.
Falls Sie einen Termin in weniger als 24 Stunden vorher absagen oder falls Sie einen Termin versäumen, können die Kosten des Termins in Rechnung gestellt werden.
Bedingungen und Preise bei Nichterscheinen:
Der Tarif für Nichterscheinen entspricht dem Tarif für den versäumten Termin.